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Wir sind spezialisiert auf die Diagnostik und Behandlung von Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts, der Leber und der Gallenblase. Mit modernster Technik führen wir Magenspiegelungen (Gastroskopien), Darmspiegelungen (Koloskopien) und Ultraschalluntersuchungen durch. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine persönliche Beratung.
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Die Darmspiegelung (Koloskopie) ist die wichtigste, medizinische Untersuchung in der Gastroenterologie zur Früherkennung von Darmkrebs und zur Abklärung weiterer Erkrankungen des Dickdarms und der Darmschleimhaut.
Die Magenspiegelung (Gastroskopie) dient der Erkennung von Erkrankungen der Speiseröhre, des Magens und des Zwölffingerdarms.
Mit der Abdomensonographie können die Organe im Bauchraum wie Leber, Gallenblase, Bauchspeicheldrüse, Nieren, Hauptschlagader (Aorta), Magen-Darm-Trakt und Blase dargestellt werden. Viele gastroenterologische Krankheitsbilder lassen sich so sicher diagnostizieren.
Dr. med. Marc André SchlegelFacharzt für Innere MedizinFacharzt für Gastroenterologie
Daniela FuchsFachärztin für Innere MedizinFachärztin für Gastroenterologie
Ab dem 50. Lebensjahr steigt das Risiko für Darmkrebs signifikant an. Eine Vorsorge-Darmspiegelung (Koloskopie) ermöglicht die frühzeitige Erkennung und Entfernung von Polypen, bevor sie sich zu Krebs entwickeln. Dank modernster medizinischer Verfahren ist die Untersuchung heute komfortabler und schonender als je zuvor. Die Vorbereitung wurde optimiert, sodass sie weniger belastend ist, und während des Eingriffs sorgt eine Sedierung dafür, dass Sie entspannt und schmerzfrei bleiben. Nutzen Sie diese effektive Vorsorgemaßnahme und ermutigen Sie auch Ihre Familie und Freunde, sich über die Möglichkeiten der Darmkrebsvorsorge zu informieren.
Weitere Informationen
Ja. Vor einer Magen- oder Darmspiegelung vereinbaren wir einen Vorgesprächstermin mit Ihnen. Dieser dient der Erfragung Ihrer Beschwerden, der Bewertung des individuellen Risikos und einem medizinisch notwendigen und juristisch vorgeschriebenen Aufklärungsgespräch. Zudem besprechen wir, ob gegebenenfalls blutverdünnende oder andere Medikamente vor der Untersuchung pausiert werden müssen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Aktuelle Medikamente oder einen Medikamentenplan
- Vorbefunde, Arztberichte oder Untersuchungsergebnisse (falls vorhanden)
- Eine Überweisung, wenn Sie gesetzlich versichert sind
Ja. Wenn Sie eine Einwilligung zur Erinnerung an Kontroll- und Früherkennungsuntersuchungen unterschreiben, erinnern wir Sie gerne an die empfohlenen Kontrollen.
Gesetzlich Versicherte benötigen in der Regel eine Überweisung.
Privatpatienten benötigen keine Überweisung.
Gesetzlich Versicherte: Die Kosten für die Magen- und Darmspiegelung werden von den gesetzlichen Kassen übernommen. Die Untersuchung auf eine Laktoseintoleranz im Rahmen der Magenspiegelung sowie die Verwendung von CO2, künstlicher Intelligenz und einer Einmalaufsatzkappe während der Darmspiegelung können wir Ihnen allerdings nur als Selbstzahlerleistung anbieten.
Privat Versicherte: Die Kosten der Magen- und Darmspiegelung sowie das Verwenden einer Einmalaufsatzkappe während der Darmspiegelung werden vollständig übernommen.
Zudem übernehmen die privaten Krankenversicherer in der Regel auch die Kosten für die Untersuchung auf eine Laktoseintoleranz im Rahmen der Magen- sowie die Verwendung von CO2 und künstlicher Intelligenz während der Darmspiegelung. Gewährleisten können wir dies jedoch nicht.
Gesetzlich Versicherte: Die Abrechnung der Kosten erfolgt mit Ihrer Krankenkasse. Gesetzlich versicherte Patienten tragen jedoch die Kosten für die Untersuchung auf eine Laktoseintoleranz im Rahmen der Magen- sowie die Verwendung von CO2, künstlicher Intelligenz und einer Einmalaufsatzkappe während der Darmspiegelung selbst, sofern diese Zusatzleistungen gewünscht werden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Rechnung und können diese direkt per Kartenzahlung begleichen oder später überweisen. Wir stellen Ihnen gerne vorab eine Kostenübersicht zur Verfügung.
Privat Versicherte: Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Privatversicherte Patienten und Beihilfeberechtigte können die Rechnung in der Regel bei ihrer Versicherung einreichen und erstattet bekommen.
Ja, fast immer gelingt es uns, Ihnen einen kurzfristigen Termin anzubieten, insbesondere bei dringenden Anliegen. Am besten schreiben Sie uns eine Mail.
Für gesetzlich Versicherte besteht zudem bei medizinisch dringlichen Indikationen die Möglichkeit einer Überweisung durch den Hausarzt oder Hausärztin als Hausarztvermittlungsfall. Hierfür muss Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin die medizinische Notwendigkeit für eine kurzfristige Abklärung feststellen und anschließend einen Termin für Sie bei uns vereinbaren.
Beispiele für medizinische Dringlichkeit sind kurzfristig aufgetretene Schluckstörungen oder starke Bauchschmerzen, plötzlicher Gewichtsverlust, sichtbares Blut im Stuhl oder in einem Test auf verborgenes Blut nachgewiesenes Blut.
Bei akuten Beschwerden wie zum Beispiel akut einsetzendem Erbrechen von Blut oder große Mengen sichtbares Blut im Stuhl sowie bei Kreislaufbeschwerden kontaktieren Sie bitte sofort den Rettungsdienst unter 112 oder suchen Sie die nächstgelegene Notaufnahme auf. Unsere Praxis bietet keine Notfallversorgung an. Für weniger dringende Beschwerden stehen wir Ihnen selbstverständlich schnellstmöglich mit einem Termin zur Verfügung.
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